Durchführungsbestimmungen

OTC 2024 – Durchführungsbestimmungen für die Mannschaftsmeisterschaften

Stand Jänner 2024

I Allgemein

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form grundsätzlich für Damen und Herren.

Der OTC führt jährlich Mannschaftsmeisterschaften für Damen, Herren und Senioren durch. Die Aufsicht über diese Mannschaftsbewerbe obliegt dem Vorstand des OTC.

Alle Informationen, Meldungen, Nennungen, Anfragen etc. erfolgen ausschließlich per E-Mail an den Obmann des OTC (Heimo Klammer) unter der E-Mail-Adresse heimoklammer@gmx.at. Der OTC veröffentlicht alle Informationen, insbesondere die Ergebnisse der Meisterschaften, auf OTCUP.AT!

In den Herrenklassen 40+, 50+ und 60+ sind jene Spieler spielberechtigt, die das jeweilige Klassenalter im Laufe des Wettspieljahres erreichen und ältere. In der Klasse 60+ sind auch Damen ab 50+ spielberechtigt.

II Teilnahme, Bewerbe

Teilnahmeberechtigt sind jene Mannschaften, die termingerecht das Nenngeld bezahlt haben. Das Nenngeld beträgt 80 € pro gemeldeter Mannschaft. Die Vereine müssen in der Lage sein, bei Heimspielen mindestens zwei reguläre Plätze zur Verfügung zu stellen, ansonsten alle Wettkämpfe auf den Plätzen der Gegner ausgetragen werden müssten.

Die Klasseneinteilung erfolgt nach dem Klassement der vorangegangenen Saison. Wenn die Klassen in Unterklassen bzw. Gruppen zu gliedern sind, erfolgt die Zuordnung der Mannschaften möglichst nach regionalen Gesichtspunkten. Bei Bedarf entscheidet das Los. Neue Mannschaften müssen grundsätzlich in der untersten Klasse beginnen.

III Reihung der Mannschaften, Aufstieg, Abstieg

  1. In den Klassen spielt jede Mannschaft gegen jede. Für den Sieg werden zwei Punkte gutgeschrieben, für ein Unentschieden erhält jede Mannschaft einen Punkt.
  2. Für die Endreihung der Mannschaften ist die Anzahl der erzielten Punkte, Sätze und Games maßgebend.
  3. Die Anzahl der Absteiger richtet sich nach der Anzahl der nachgeordneten Unterklassen, deren Sieger aufsteigen. Ein freiwilliger Abstieg ist nicht möglich.

IV Auslosung, Platzwahl, Termine

  1. Die Paarungen pro Runde ergeben sich aus der Auslosung und fixen Paarungstabellen. Die erstgenannte Mannschaft hat Platzwahl. Ein Verzicht auf den Platzvorteil ist im Einvernehmen mit dem Gegner möglich.
  2. Die Spiel- und Ersatztermine werden vor Beginn der Bewerbe festgesetzt.
  3. Wird die Begegnung am Spieltermin wegen Unbenützbarkeit der Plätze nicht durchgeführt bzw. abgebrochen, so ist sie am nächsten Ersatztermin auszutragen/zu beenden.
  4. Terminverschiebungen wegen Verhinderung von Spielern sind nicht erlaubt! Siehe auch Abschnitt VIII/7.
  5. Wenn auf einer Anlage zwei Begegnungen zur gleichen Zeit ausgelost wurden, aber aus Platzmangel nicht gleichzeitig durchgeführt werden können, sind folgende Alternativen in Betracht zuziehen:
    1. PlatztauschSpiel am Samstag NachmittagSpiel am Sonntag VormittagPlatztausch der ´ranghöheren´ Mannschaft, (Herren vor Damen, Mannschaft 1 vor Mannschaft 2, 40+ vor 50+…)

V Spielerlisten

  1. Jeder Verein hat je eine nach der Spielstärke gereihte Rangliste aller Mannschaftsspieler seines Vereines an den OTC einzusenden, deren Reihenfolge durch den Verein nachträglich nicht mehr geändert werden kann.
  2. Spielerinnen unter ITN 5,9 und Spieler unter ITN 3,9 sind für den OTC nicht spielberechtigt. Es gelten die jeweils rundenaktuellen ITN-Werte lt. ITN-Austria Spielstärke. Nachzulesen auf https://www.tenniskaernten.at/spieler/suchen.html
  3. In den Spielerlisten müssen Zu- und Vorname sowie der Geburtsjahrgang angeführt werden. Außerdem muss die Spielerliste den Namen, die Anschrift und die Telefon- und allenfalls die Faxnummer oder E-Mailadresse des Mannschaftsführers und einer Ersatzperson enthalten.
  4. Ein Spieler darf grundsätzlich nur für einen Verein am laufenden Bewerb teilnehmen. Wenn jedoch der Stammverein keine Mannschaft in einer bestimmten Altersklasse gemeldet hat, kann er bei einem anderen Verein in diesem Bewerb spielen.
  5. Nachmeldungen sind ausnahmslos nur bis 2. Mai möglich.

VI Teilnahme von mehreren Mannschaften eines Vereines

Nimmt ein Verein mit mehreren Mannschaften an einem Bewerb teil, ist Folgendes zu beachten: Die ersten 4 Spieler einer Mannschaft sind in rangniedrigeren Mannschaften nicht spielberechtigt. Spieler aus rangniedrigeren Mannschaften dagegen können in den ranghöheren Mannschaften unter Beachtung ihrer Reihung zum Einsatz kommen, ohne dadurch die Spielberechtigung für die rangniedrigere Mannschaft zu verlieren. Ein Spieler darf in einem Bewerb in derselben Runde nicht in mehreren Mannschaften (auch nicht im Doppel) antreten.

VII Austragungsmodus

Herren, Damen, Damen 40+, Herren 40+ u. 50+4 Einzel, 2 Doppel (6 Spiele)mind. 4 Spieler
Herren 60+3 Doppel (3 Spiele)mind. 6 Spieler

Die Spiele sind der Rangliste entsprechend anzusetzen, bei den Jugendbewerben erfolgt die Reihung durch Austausch der Aufstellungen vor Beginn der Einzelspiele. Die Doppelbegegnungen werden nach Beendigung der Einzelspiele ausgetragen. Die Doppel können beliebig zusammengestellt werden, d.h. keine Platzzifferregelung. Es können mehrere Spiele gleichzeitig ausgetragen werden. Abweichungen in der Reihenfolge der Spiele können einvernehmlich vorgenommen werden.

Gespielt wird auf zwei gewonnene Sätze, mit Tie-Break beim Stand von 6:6.

Der 3. Satz wird bei allen Bewerben mit Match-Tiebreak entschieden. (bis 10 Punkte mit 2 Punkten Unterschied)

Austragungsmodus bei gleichwertigen Parallelgruppen:

Die Gruppeneinteilung erfolgt abwechselnd nach der Platzierung des Vorjahres. Nach den Gruppenspielen spielen die Sieger gegen die Zweitplatzierten und haben Heimrecht. Die Sieger der Semifinali spielen das Finale, die Verlierer um Platz 3/4. Der jeweilige Austragungsort wird gelost. Die Platzierungsspiele ergeben sich aus 3A gegen 3B, 4A gegen 4B usw. Die Mannschaften aus der Gruppe A haben Heimrecht.

VIII Durchführung der Spiele

  1. Termine
    • Herren und Damen: Samstag ab 09:00 Uhr
    • Damen 40+, Herren 40+ und 50+: Freitag ab 15:00 Uhr Herren 60+: Mittwoch ab 09:00 Uhr

Die Spiele müssen zum vorgesehenen Termin ausgetragen werden. Sind die Plätze unbenützbar, ist am nächsten freien (Ersatz-)Termin zu spielen. Sollte eine Begegnung aus anderen Gründen nicht zustande kommen, wird sie für die schuldtragende(n) Mannschaft(en) „zu Null“ gewertet.

  1. Bei Schlechtwetter hat die Heimmannschaft die Absage zeitgerecht bekannt zu geben. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Benutzbarkeit des Platzes entscheidet der Platzverein.
  2. Vor Spielbeginn hat jede Mannschaft einen Kapitän zu nominieren. Nur dieser ist berechtigt, für seine Mannschaft bindende Erklärungen abzugeben.
  3. Die Mannschaften müssen zum vorgesehenen Termin mit drei bzw. zwei (bei nur zweiverfügbaren Tennisplätzen) Spielern bzw. bei Doppel-Herren 60+ mit vier Spielern anwesend sein. Nach Ablauf einer Wartezeit von 15 Minuten ist der Wettkampf mit den vorhandenen Spielern zu beginnen. Erforderlichenfalls ist aufzurücken.
  4. Vor Beginn der Einzelspiele werden die Aufstellungen aller Einzelspieler ausgetauscht. Die Doppelpaarungen werden nach den Einzelspielen durch Austausch der Aufstellungen fixiert.
  5. Herren 60+: Vor Beginn der Doppelspiele werden die Aufstellungen ausgetauscht.
  6. Die Spieler müssen spätestens 10 Minuten nach der Ansetzung des Spieles den Platz spielbereit betreten. Hält ein Spieler diese Frist nicht ein, wird das Spiel seinem Gegner gutgeschrieben. Als Einspielzeit sind höchstens 10 Minuten vorgesehen. Auf Wunsch steht allen Spielern zwischen zwei Wettspielen eine Erholungspause von 20 Minuten zu.
  7. Wird ein Wettkampf aus Gründen höherer Gewalt abgebrochen, so behalten die zu Ende geführten Spiele ihre Gültigkeit. Bei unterbrochenen Spielen wird die Begegnung beim Spielstand zum Zeitpunkt des Abbruchs fortgesetzt. Bei Fortführung eines abgebrochenen Wettkampfes kann für jeden noch nicht eingesetzten Spieler ein anderer Spieler aufgestellt werden, wobei jedoch die Reihenfolge der Rangliste und der Grundsatz zu beachten sind, dass ein Spieler in der gleichen Runde nicht in verschiedenen Mannschaften desselben Bewerbes zum Einsatz kommen darf.

IX Pflichten der Vereine

Der Heimverein ist verpflichtet:

  1. Zur Bekanntgabe der Spielbereitschaft an den Gastverein bis 48 Stunden vor dem Spieltermin.
  2. Zur ordnungsgemäßen Instandhaltung der Plätze.
  3. Zur Beistellung neuer Bälle (ITF-geprüft).
  4. Zur Führung des Spielberichtes mit der Aufzeichnung der Spielergebnisse.
  5. Zur Übermittlung des Spielberichtes an den Administrator innerhalb von 48 Stunden online auf der OTC-Homepage. https://www.otcup.at/ausschreibung/anleitung-spielbericht/
  6. Der Gastverein trägt die Kosten für die Anreise.

Terminverschiebungen wegen Unbenützbarkeit der Plätze sind unbedingt unmittelbar dem Administrator zu melden.

X Strafbestimmungen

  1. Bei schuldhaftem Nichtantreten einer Mannschaft wird der Wettkampf mit „zu null“ dem Gegner gutgeschrieben.
  2. Wird ein nichtberechtigter Spieler eingesetzt, wird die Begegnung „zu null“ strafverifiziert.
  3. Wird die Austragung eines Wettkampfes nur vorgetäuscht, wird die Begegnung 0 : 0 gewertet. Im Falle einer unrichtigen Spielerreihung gehen alle Spiele einschließlich der Doppel ab der unrichtigen Reihung w.o. Haben beide Mannschaften unrichtig gereiht, werden die Spiele, in denen unrichtige Reihungen zusammentreffen, aus der Wertung genommen.

Geldbußen:

  • Nichtantreten zum vorgesehenen Spieltermin: 100 Euro (erhält die spielbereite Mannschaft).
  • Vortäuschung eines Spielergebnisses: 50 Euro (fließt in die Jugendarbeit).

Die Strafen werden vom OTC eingehoben. Sollten die Strafen nicht zeitgerecht überwiesen werden, wird der betroffene Verein vom OTC ausgeschlossen.

Diese Maßnahmen wurden notwendig, da es in der Vergangenheit zu etlichen Ungereimtheiten gekommen ist. Wir vom OTC wollen eine faire Abwicklung der Meisterschaft, zufriedene Spieler, Mannschaften und Vereine.

XI Beglaubigung der Spielergebnisse

Die Beglaubigung der Spielergebnisse erfolgt durch den OTC.

Werden dabei Verstöße gegen diese Durchführungsbestimmungen wahrgenommen, die sich auf die Wettspielergebnisse auswirken, oder treten solche durch einen Protest zutage (Nichtantreten, fehlerhafte Reihung, Verwendung nichtberechtigter Spieler, Vortäuschung eines Wettkampfes, usw.), so sind die Spielergebnisse entsprechend richtig zu stellen.

Proteste sind innerhalb von 3 Tagen ab Kenntnis des Verstoßes an den OTC-Administrator zu richten. Der Vorstand des OTC entscheidet darüber innerhalb angemessener Frist.

Auskünfte über Regeltechnische Fragen, Beschwerden, Uneinigkeiten zweier Vereine über Termine usw., erteilt ausschließlich Obmann Klammer Heimo unter 0676 7062000.

FAIRPLAY IST STÄRKE!